Wissenswertes
Jede Frau hat Anspruch auf eine Hebamme*
Die Leistungen einer Hebamme* sind gesetzlich geregelt und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen (vetraglich festgelegten Umfang beachten) sowie Sozialämtern übernommen.
*Gesetzlich geregelte Hebammen leistungen vor der Geburt:**
- Beratung und Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft
- Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs
- Vorsorgeuntersuchungen
während der Geburt:
- Geburt im häuslichen Umfeld
- Hilfe bei einer Fehlgeburt
nach der Geburt:
- Wochenbettbetreuung in häuslichem Umfeld oder der Ambulanz
- Teilnahme an einem Rückbildungskurs
- Stillberatung
- Ernährungsberatung für das Baby in den ersten 9 Monaten
Nicht gesetzlich geregelt hingegen sind sogenannte Igel Leistungen für Selbstzahler innen. Hierzu zählen beispielsweise die Akupunktur, das Akutaping und unterschiedliche Massagetechniken. Befragt zu Kosten und Weiterem einfach eure betreuende Hebamme.
Weitere Infos findet ihr unter hebammengesetz.de