Wissenswertes

Jede Frau hat Anspruch auf eine Hebamme*

Die Leistungen einer Hebamme* sind gesetzlich geregelt und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, privaten Kranken­versiche­rungen (vetraglich festgelegten Umfang beachten) sowie Sozialämtern übernommen.

*Gesetzlich geregelte Hebammen leistungen vor der Geburt:**

während der Geburt:

nach der Geburt:

Nicht gesetzlich geregelt hingegen sind sogenannte Igel Leistungen für Selbstzahler in­nen. Hierzu zählen beispielsweise die Aku­punktur, das Akutaping und unterschiedliche Massagetechniken. Befragt zu Kosten und Weiterem einfach eure betreuende Hebamme.

Weitere Infos findet ihr unter hebammengesetz.de