Wissenswertes
Jede Frau hat Anspruch auf eine Hebamme
Die Leistungen einer Hebamme sind gesetzlich geregelt und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, privaten Krankenversicherungen (vetraglich festgelegten Umfang beachten) sowie Sozialämtern übernommen.
Gesetzlich geregelte Leistungen vor der Geburt
Beratung und Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft
Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs
Vorsorgeuntersuchungen
Während der Geburt
Geburt im häuslichen Umfeld
Hilfe bei einer Fehlgeburt
Nach der Geburt
Wochenbettbetreuung in häuslichem Umfeld oder der Ambulanz
Teilnahme an einem Rückbildungskurs
Stillberatung
Ernährungsberatung für das Baby in den ersten 9 Monaten
Nicht gesetzlich geregelte Leistungen
Nicht gesetzlich geregelt hingegen sind sogenannte „Igel-Leistungen“ für Selbstzahler:innen. Hierzu zählen beispielsweise die Akupunktur, das Akutaping und unterschiedliche Massagetechniken. Befragt zu Kosten und Weiterem einfach eure betreuende Hebamme.
Weitere Infos findet ihr unter hebammengesetz.de.