Zum Inhalt springen

Wissenswertes

Jede Frau hat Anspruch auf eine Hebamme

Die Leistungen einer Hebamme sind gesetzlich geregelt und werden von allen gesetzlichen Krankenkassen, privaten Kranken­versiche­rungen (vetraglich festgelegten Umfang beachten) sowie Sozialämtern übernommen.

Gesetzlich geregelte Leistungen vor der Geburt

  • Beratung und Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft

  • Teilnahme an einem Geburtsvorbereitungskurs

  • Vorsorgeuntersuchungen

Während der Geburt

  • Geburt im häuslichen Umfeld

  • Hilfe bei einer Fehlgeburt

Nach der Geburt

  • Wochenbettbetreuung in häuslichem Umfeld oder der Ambulanz

  • Teilnahme an einem Rückbildungskurs

  • Stillberatung

  • Ernährungsberatung für das Baby in den ersten 9 Monaten

Nicht gesetzlich geregelte Leistungen

Nicht gesetzlich geregelt hingegen sind sogenannte „Igel-Leistungen“ für Selbstzahler:in­nen. Hierzu zählen beispielsweise die Aku­punktur, das Akutaping und unterschiedliche Massagetechniken. Befragt zu Kosten und Weiterem einfach eure betreuende Hebamme.

Weitere Infos findet ihr unter hebammengesetz.de.